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Praxis Dr. med. Thomas Mengen

Hausärztliche Facharztpraxis in Vallendar

Wirtschaftlichkeitsgebot

Für die Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten unterliegen wir dem Wirtschaftlichkeitsgebot. 

§ 12 SGB V - Wirtschaftlichkeitsgebot  (1) 1 besagt:

"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten."  

Mit der Forderung, den Behandlungserfolg durch den Einsatz geringster Mittel zu erreichen, wird eine Zweck-Mittel-Relation nach dem Minimalprinzip aufgestellt. 

Die vertragsärztliche Versorgung ist nach allgemeiner Rechtsauffassung wirtschaftlich, wenn der Vertragsarzt die – notwendigen, ausreichenden und zweckmäßigen – Leistungen mit einem möglichst geringen Kosten-Aufwand erbringt.  

Diese Vorgaben zu vermitteln und einzuhalten ist für uns im Alltag Ihrer medizinischen Versorgung oft nicht angenehm.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) können auf Wunsch die Diskrepanz zwischen der vorgeschriebenen ausreichenden - und der gewünschten guten und sehr guten Leistung abdecken. Wir beraten Sie gerne, wann diese Leistung sinnvoll sein kann und wann zusätzlichen IGeL Ausgaben für Sie nicht zielführend erscheinen.    

§ 106 und 106b SGB V – Wirtschaftlichkeitsprüfung

Notwendig sind Leistungen, die unentbehrlich, unvermeidlich oder unverzichtbar sind.

Ausreichend sind Leistungen, wenn sie nach Umfang und Qualität hinreichende Chancen für eine Heilung bieten und einen Mindeststandard garantieren.

Zweckmäßig sind Leistungen, wenn sie zur Herbeiführung des Heilerfolgs geeignet und hinreichend wirksam sind.

Wirtschaftlich sind Leistungen, wenn die gewählte Therapie im Vergleich zu anderen ein günstiges Verhältnis von Kosten und Nutzen aufweist.

Honorarvergütung

Die Vergütung der Leistungen des Arztes und des Teams liegt im Quartal durchschnittlich bei 69,31 €* - das sind ca. 23,10 € pro Monat!

Die Kosten einer Hausärztlichen Praxis werden im Schnitt mit ca. 50% angegeben - vor Steuern. (*KBV/Ärztebtatt.de für Q1/2024)

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